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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05   

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https://dejure.org/2005,30098
OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05 (https://dejure.org/2005,30098)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.05.2005 - 4 M 23/05 (https://dejure.org/2005,30098)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 4 M 23/05 (https://dejure.org/2005,30098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-GO § 137; ; LSA-GO § 76 I; ; LSA-GO § 76 Ia; ; LSA-GO § 76 III; ; LSA-GO § 76 IV; ; LSA-GO § 76 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung der Gemeinden einer rechtmäßig durch Verordnung gebildeten Verwaltungsgemeinschaft zum Abschluss einer Gemeinschaftsvereinbarung; Durchsetzung des Abschlusses einer Gemeinschaftsvereinbarung durch die Kommunalaufsicht; Verpflichtung der Kommunalaufsicht zur ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05
    Der entgegengesetzten Ansicht des Verwaltungsgerichts folgt der Senat nicht; denn die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 06.07.1999 - 1 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1 ff) betrifft eine andere Fallkonstellation:.

    Die dort geprüfte Verfassungsmäßigkeit der "Hennenhaltungs-Verordnung" ist zwar an Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gescheitert (BVerfGE 101, 1 [1, 41 ff]), weil sie nicht alle in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlagen aufgeführt hatte; sie wurde aber in dem Urteil nicht als vom Gegenstand her teilbar, sondern als Ganzes, nämlich als "Ausführungsverordnung" angesehen, die nähere Bestimmungen über die Anforderung der Tierhaltung für den Bereich der Legehennen in Käfigen treffen sollte (BVerfGE 101, 1 [31]).

    Die für eine solche Regelung gezogene Konsequenz, die Verordnung müsse alle Ermächtigungsnormen zitieren, auf welche sie sich inhaltlich stütze und welche Motiv für ihren Erlass seien (BVerfGE 101, 1 [41, 43]), ist gerade nicht auf den Fall einer teilbaren Regelung übertragbar, bei dem dann konsequenterweise nur zur Prüfung stehen kann, ob gerade für den jeweiligen Regelungsteil die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Zitiergebots erfüllt sind.

    Das wird auch den vom Bundesverfassungsgericht erkannten Anforderungen an den Zweck des Zitiergebots (BVerfGE 101, 1 [41/42]) gerecht.

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Gedanken im Hinblick auf einen Bebauungsplan dahingehend zusammengefasst, dass eine teilweise Nichtigkeit zur umfassenden Nichtigkeit führe, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil nicht sinnvoll bestehen könne (BVerwG, Urt. v. 14.07.1972 - BVerwG IV C 69.70 -, BVerwGE 40, 268 [274]).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27.01.1978 - BVerwG 7 C 44.76 -, DVBl. 1978, 536 [537]) führt die Ungültigkeit eines Teils einer Verordnung dann nicht zu ihrer Gesamt-Nichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.12.2004 - 2 R 730/04

    Nichtigkeit einer Verordnungsregelung wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05
    Dass die Verordnung auch andere Fälle regelt bzw. geregelt hat (vgl. inzwischen die Dritte Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften" vom 11.03.2005 [LSA-GVBl., S. 140]), in welchen bislang "verwaltungsgemeinschaftsfreie" Gemeinden zugeordnet werden, wirkt sich nicht aus, weil die Verordnung "teilbar" ist (OVG LSA, Beschl. v. 28.12.2004 - 2 R 730/04 -) und deshalb Bestand hat, soweit für den einschlägigen Teil den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. zur Teilbarkeit der Verordnungsregelungen auch die Normenkontroll-Entscheidungen des Senats, z. B.: OVG LSA, Urt. v. 14.04.2005 - 4 K 15/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 4 K 15/05

    Zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften durch Verordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2005 - 4 M 23/05
    Dass die Verordnung auch andere Fälle regelt bzw. geregelt hat (vgl. inzwischen die Dritte Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften" vom 11.03.2005 [LSA-GVBl., S. 140]), in welchen bislang "verwaltungsgemeinschaftsfreie" Gemeinden zugeordnet werden, wirkt sich nicht aus, weil die Verordnung "teilbar" ist (OVG LSA, Beschl. v. 28.12.2004 - 2 R 730/04 -) und deshalb Bestand hat, soweit für den einschlägigen Teil den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. zur Teilbarkeit der Verordnungsregelungen auch die Normenkontroll-Entscheidungen des Senats, z. B.: OVG LSA, Urt. v. 14.04.2005 - 4 K 15/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2009 - 4 L 8/07

    Zu kommunalaufsichtlichen Regelungen bei dem Zusammenschluss von Gemeinden zu

    Die in einer kommunalaufsichtsrechtlichen Verfügung gem. § 137 GO LSA enthaltene Verpflichtung einer Gemeinde, eine Vereinbarung zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit anderen Kommunen zu beschließen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Mai 2005 - 4 M 23/05 -, zit. nach JURIS), begründet oder bestätigt aber ersichtlich kein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil, sondern ist stets als Beschränkung des Selbstverwaltungsrechts dieser Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 Abs. 1 Verf LSA) und damit als belastender Verwaltungsakt anzusehen (vgl. auch Gern, Deutsches Kommunalrecht 3. A., Rdnr. 813 Nr. 4.3.2.).

    Im Übrigen entspricht die Feststellung des Verwaltungsgerichts zur Rechtsgrundlage der Verordnung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 9. Mai 2005, a. a. O.).

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